Honorar

Vor der Erbringung unserer Leistungen vereinbaren wir mit Ihnen unser Honorar. Abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen rechnen wir nach dem gesetzlichen Rechtsanwaltstarif (abrufbar unter www.oerak.at  - Kundmachungen / Gesetzestexte), nach vorab vereinbarten Stundensätzen oder mit Pauschalvereinbarungen ab.

Gerne bieten wir Ihnen vor Abschluss der Mandatsvereinbarung in einem unverbindlichen Erstgespräch (EUR 150,— zzgl USt) eine erste Einschätzung der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise. Selbstverständlich sind auch die Inhalte dieses Erstgesprächs von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht umfasst.

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, klären wir gerne direkt mit Ihrer Versicherung, ob Deckung besteht.